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Es besteht die Möglichkeit, dass frisch renovierte Vereinsheim für Feierlichkeiten zu mieten. Die Miete beträgt pauschal 140,- EUR + 40,- EUR für die Endreinigung = 180,- EUR. Es ist eine Kaution von 100,- EUR zu hinterlegen!
(Vermietung nur an Personen die mindestens 21 Jahre alt sind)
Optional lässt sich eine leistungstarke Musikanlage für 80,- EUR dazu mieten. Die Halle kann nach Rücksprache besichtigt werden. Die Kontaktperson für Vermietungen ist Monika Freikmann: Tel. 02732 / 12486 oder 0176 / 76727625
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Hausordnung der Schützenhalle Die Schützenhalle wurde von den Mitgliedern des Schützenvereins erbaut und steht den Mitgliedern, seinen Gästen und anderen Besuchern, neben dem Schießsport, auch für gesellige Anlässe zur Verfügung. Die Benutzer dürfen die Halle mit dem Bewusstsein betreten, dass diese Ihnen wie ihr eigenes Haus/eigene Wohnung zur Verfügung steht. Sie mögen deshalb bemüht sein, die Halle wie ihr eigenes Heim zu behandeln. Der Schützenverein gibt ihnen für die Benutzung der Halle und Ihres Inventars folgende Hinweise zur Beherzigung: 1. Anmeldung bei: a. Monika Freikmann, Austr. 24, 57223 Kreuztal-Ferndorf, Telef.: 02732-12486 oder 0176 76727625 b.Uli Bald, Dallnstr. 14, 57223 Kreuztal-Ferndorf, Telef.: 02732-3202 2. Die Halle steht am Miettag ab 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung zur Verfügung. Die zum Termin ausgehändigten Schlüssel sind bei Hallenabnahme zurückzugeben. 3. Die Halle ist in gesäubertem Zustand zu übergeben. Dazu gehört: a. Säubern der Küchengeräte (Herd, Spüle usw.) b. Spülen der Gläser, Bestecke, Porzellan, Aschenbecher usw. c. Entleeren der Aschenbecher und Mülleimer, Mitnahme des anfallenden Mülls oder gegen einen Preis von 3,00 /Müllsack vom Schützenverein entsorgen zu lassen. 4. Die Hallenmiete beträgt 180,00 /Miettag, zahlbar spätestens 1 Tag vor Mietbeginn. Bei Anmietung wird zusätzlich eine Kaution von 100,00 fällig. Der als Kaution hinterlegte Betrag wird zurückgezahlt, soweit keine Beschädigungen vorliegen. 5. Evtl. beschädigte Teile, die durch die Benutzung der Halle entstanden sind, bitten wir zu melden. Der Verein wird diese zum Neupreis berechnen. 6. Das Abspielen von Musik und unnötiger Lärm außerhalb der Räume ist nicht gestattet. 7. Der Kraftverkehr ist zu beschränken (max. 5 Fahrzeuge). Sie ersparen sich selbst und uns unnötigen Ärger. 8. An der Decke darf nichts befestigt werden! Weder mit Reißnägeln, noch mit Klebeband. Offenes Feuer auf und um das Schießstandgelände ist verboten. Das Werfen von Konfetti inner- und außerhalb der Schützenhalle ist zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung erheben wir eine Reinigungsgebühr von 30,00 /Std! 9. Bei Verlassen der Halle sind die Fensterläden verschlossen, die Heizung, alle Lichter und Kochplatten auszuschalten. 10. Der Vermieter besitzt auch während der Mietdauer das Hausrecht. Dies bedeutet auch, dass Veranstaltungen abgebrochen werden können, wenn z.B. gegen die Hausordnung verstoßen wird. Wir erwarten die Beachtung aller Punkte unserer Hausordnung, damit wir Ihnen für ein neues Beisammensein mit gleichem Wohlwollen unsere Schützenhalle zur Verfügung stellen können. |
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